Datenschutz + FAQ

Datenschutz

Ab dem Moment des Vertragsabschlusses besteht üblicherweise eine Schutzfrist von 30 Jahren für nicht personenbezogene Unterlagen (z.B. Haushaltsbuch). Bei personenbezogenen Informationen (z.B. Briefwechsel) kann die Schutzfrist auf 100 Jahre erhöht werden. In dieser Zeit hat ausser dem Archivpersonal niemand Zugriff auf die Dokumente (siehe nachfolgende FAQ).


Häufig gestellte Fragen

Was will das TFA und wie ist es organisiert?

Das ThurgauerFrauenArchiv TFA ist ein Verein, gegründet 1999, mit dem Ziel, das Gedächtnis der Geschichte der Frauen im und aus dem Thurgau zu sein. Der Verein sammelt daher Dokumente von Frauen und stellt sie der Forschung zur Verfügung.

Mit seiner Sammeltätigkeit will das TFA bewusst machen, dass Frauen eine Geschichte haben, die sich von jener der Männer unterscheidet. Uns interessiert das Leben jeder Frau. Auch Aufzeichnungen über das vermeintlich Unspektakuläre erlauben späteren Generationen, Einblick zu nehmen in die Lebenswelt von Frauen in vergangener Zeit.

Kontaktperson für Donatorinnen und Donatoren ist die Archivarin Erika Schoberth. Sie nimmt die Dokumente entgegen und schliesst mit der Donatorin oder dem Donator einen Schenkungsvertrag ab. Fachgerecht erschlossen werden die Dokumente durch die Archivmitarbeiterin Nathalie Kolb im Staatsarchiv Thurgau, wo die Dokumente unbefristet hinterlegt sind.

Weshalb ist das TFA auch an privaten Dokumenten interessiert?

Die Geschichte eines Menschen und letztlich auch der Gesellschaft erschliesst sich aus verschiedenen „Quellen“, einerseits aus offiziellen Akten, andererseits aus privaten Dokumenten: Briefen, Fotos, Tagebüchern, Notizen, Arbeitsunterlagen usw. Die Interpretation durch die Geschichtsforschung ergibt sowohl ein Bild der Person wie auch der Zeit, in der sie gelebt hat.

Was sammelt das TFA?

Das TFA ist interessiert an allen Dokumenten von und über Frauen im und aus dem Thurgau. Dabei setzt das TFA auf Qualität, nicht auf Quantität. Das heisst, ein umfangreicher persönlicher Nachlass ist wertvoller und sinnvoller als ein einzelnes Poesiealbum.

Was sammelt das TFA nicht?

Das TFA sammelt keine Frauenliteratur und keine Frauenzeitschriften; es sammelt auch keine Gegenstände.

Kauft das TFA die Archivalien?

Nein. Für die entgegengenommenen Archivalien und Dokumente bezahlt das TFA nichts. Es handelt sich um eine Schenkung, für die ein Vertrag zwischen dem TFA und der Donatorin/dem Donator abgeschlossen wird (siehe auch Thema „Finanzierung„).

Was geschieht mit den Dokumenten, die ins TFA kommen?

Die übergebenen Dokumente kommen ins Staatsarchiv in Frauenfeld, bleiben aber Eigentum des TFA. Durch die Archivmitarbeiterin Nathalie Kolb werden sie wie folgt bearbeitet: Die Dokumente werden gesichtet und ein Konzept für die definitive Ordnung erstellt. Im elektronischen System des Staatsarchivs werden die einzelnen Dokumente beschrieben und mit einer Signatur (Kennzeichen) versehen, damit sie später gefunden werden können. Anhand der Angaben auf dem Schenkungsprotokoll und weiterer Daten wird eine Kurzbiographie erarbeitet (einige Beispiele haben wir in Form von Frauenportraits auf dieser Seite eingestellt). Zum Schluss werden die Dokumente in säurefreie Kartonmappen und Schachteln verpackt, signiert und ins Magazin des Staatsarchivs gestellt.

Wer darf Einsicht nehmen in die Dokumente?

Für die Bestände des TFA gelten die gleichen rechtlichen Bedingungen wie für die Dokumente des Staatsarchivs, das heisst: Alle Dokumente, die erschlossen sind und keiner Schutzfrist mehr unterliegen, dürfen von der Öffentlichkeit eingesehen werden. Unsere Bestandesliste gibt Einblick in den aktuellen Bestand und unterteilt in erschlossen und nicht-erschlossen. Die Liste wird 1x jährlich aktualisiert.

  1. Es werden keine Dokumente ausgeliehen.
  2. Wie auf dem Schenkungsvertrag vermerkt, gilt ab dem Moment des Vertragsabschlusses üblicherweise eine Schutzfrist von 30 Jahren für nicht personenbezogene Unterlagen (z.B. Haushaltsbuch). Bei personenbezogenen Informationen (z.B. Briefwechsel) kann die Schutzfrist auf 100 Jahre erhöht werden. In dieser Zeit hat ausser dem Archivpersonal niemand Zugriff auf die Dokumente.
  3. Ausnahmen bespricht das TFA mit Staatsarchivar André Salathé. In begründeten Einzelfällen können Ausnahmen gewährt werden.

Wie kann man heute und in Zukunft auf diese Dokumente zugreifen?

Der Benutzungsdienst des Staatsarchivs beantwortet Anfragen, recherchiert und holt Dokumente aus den Magazinen (die Voranmeldung per Telefon oder Mail ist erwünscht). Längerfristig wird das elektronische System des Archivs auch übers Internet zugänglich sein, so dass Recherchen auch von zuhause aus möglich sein werden. Für die Einsichtnahme der Dokumente wird aber immer der Besuch im Lesesaal nötig sein. Einblick in unseren aktuellen Bestand gibt unsere Bestandesliste.