Dora Labhart-Roeder, 1897-1992

Als Tochter eines Unternehmers wuchs Dora Labhart-Roeder in Zürich auf. Sie machte vorerst das Handelsdiplom, studierte dann aber Rechtswissenschaften und doktorierte 1920 an der Universität Zürich. Kurzzeitig arbeitete sie als Auditorin am Züricher Bezirksgericht und als Substitutin in einer Zürcher Anwaltskanzlei. 1922 suchte sie eine Stelle in der Romandie und wurde fündig in einem Fribourger Advokaturbüro. Kurz nach Antritt dieser Stelle klagte sie auf Vorschlag ihres Arbeitgebers gegen den Staat Fribourg, der ihr aufgrund des fehlenden Wahl- und Stimmrechts als Frau im Gegensatz zu ihrem Heimatkanton Zürich die Erlaubnis zum Auftritt vor Gericht verweigerte. Sie erhielt in einem wegweisenden Bundesgerichtsentscheid 1923 das Recht, als Praktikantin vor Gericht erstinstanzliche Zivilprozesse zu führen. 1924 wurde sie in den Schweizerischen Juristenverein aufgenommen. Ihr Anwaltspatent erhielt sie 1925 in Zürich. An der Jahresversammlung des Schweizerischen Juristenvereins 1927 lernte sie Fürsprech Dr. Max Labhart aus Romanshorn kennen. 1928 heirateten die beiden und Dora Labhart-Roeder nahm Wohnsitz in Romanshorn. Aufgrund des Bundesgerichtsurteils bekam sie auch im Thurgau die Zulassung als Anwältin, da das Obergericht des Kantons aufgrund des genannten Entscheides § 1 des thurgauischen Anwaltsgesetzes ausser Kraft setzen musste. Sie arbeitete fortan in der Kanzlei des Mannes mit. In den 1930er-Jahren wurde sie Mutter von zwei Kindern. Dora Labhart-Roeder engagierte sich zuerst im Frauenverein Romanshorn und wurde 1935 in den Vorstand des Schweizerischen Gemeinnützigen Frauenvereins (SGF) gewählt (bis 1948). 1938 gründete sie den kantonalen Dachverband der lokalen Sektionen des Gemeinnützigen Frauenvereins. Im Rahmen der Veranstaltungen des SGF hielt sie diverse Referate und schrieb Fachartikel. Von etwa 1953–1960 war sie ausserordentliche Jugendanwältin. In ihren beruflichen wie auch gemeinnützigen Engagements setzte sie sich besonders für juristische Frauenanliegen ein, übernahm Offizialverteidigungen, amtete häufig als Verfasserin von Statuten, zum Beispiel für den neugegründeten Säuglingsfürsorgeverein des Bezirks Arbon, engagierte sich für die Entlassenenfürsorge, den Datenschutz für Adoptivkinder sowie die Beibehaltung des Bürgerrechts für Schweizerinnen, die einen Ausländer heirateten..


Kontextualisierung
Ihr Studium und ihre berufliche Tätigkeit als verheiratete Frau und Mutter im Kanton Thurgau als erste zugelassene Anwältin Jahrzehnte vor der Einführung des Frauenstimmrechtes waren aussergewöhnlich. Ihre Anliegen und Engagements dienten vielfach der rechtlichen Besserstellung von Frauen.


Weitere Informationen
Nachlass im ThurgauerFrauenArchiv TFA ZA 2016-08
Büchi, Eva: „Fräulein Fürsprech“: Dr. iur. Dora Roeder, in: bodenständig und grenzenlos. 200 Jahre Thurgauer Frauengeschichte(n), S. 197–199 (u. a.).
https://www.higgs.ch/fraeulein-fuersprech-fordert-ihr-gutes-recht/29276/

ThurgauerFrauenArchiv, Autorin lic.phil. Nathalie Kolb
Diese Ausstellung wurde angeregt durch das Projekt Hommage 2021, hommage2021.ch.