Statuten

ThurgauerFrauenArchiv

STATUTEN

Name, Sitz

Art. 1
Unter dem Namen «ThurgauerFrauenArchiv» (vormals Verein «Thurgauerinnen gestern – heute – morgen») besteht ein Verein gemäss Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Frauenfeld. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.

Zweck

Art. 2
Zweck des Vereins ist die Führung des Thurgauer Frauenarchivs und die Förderung der Geschichtsschreibung über die Frauen in und aus dem Thurgau, wobei keine Erwerbsabsicht besteht.

Mitgliedschaft

Art. 3
Der Verein kennt Einzelmitglieder, Kollektivmitglieder und Ehrenmitglieder.

Kollektivmitglieder sind juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts.

Interessierte können durch Einzahlung des Mitgliederbeitrages und nach Genehmigung durch den Vorstand jederzeit dem Verein als Mitglied beitreten.

Die Ehrenmitgliedschaft kann verliehen werden an Personen, welche sich um den Verein besonders verdient gemacht haben. Ehrenmitglieder sind von der Zahlung des Mitgliederbeitrages befreit.

Die Mitgliedschaft endet nach schriftlicher Kündigung unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist auf das Ende eines Kalenderjahres oder mit dem Ausschluss durch den Vorstand. Die Mitgliedschaft endet formlos, wenn die Beiträge 2 Jahre nicht bezahlt wurden.

Mittel

Art. 4
Der Verein finanziert sich aus:

  • Mitgliederbeiträgen
  • Beiträgen von Gönnerinnen und Gönnern sowie von Institutionen
  • Sponsoring

Organisation

Art. 5
Die Organe des Vereins sind:

  • Mitgliederversammlung
  • Vorstand
  • Kontrollstelle

Mitgliederversammlung

Art. 6
Sie besteht aus den Einzelmitgliedern, Ehrenmitgliedern und je 2 Delegierten der Kollektivmitglieder. Jährlich findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. Ausserordentliche Mitgliederversammlungen werden nach Bedarf vom Vorstand, oder wenn ein 1/5 der Mitglieder unter Angabe des Traktandums eine solche verlangt, einberufen. Die schriftliche Durchführung der Mitgliederversammlung ist ausnahmsweise zulässig. Die Mitglieder sind mindestens 14 Tage vor einer Mitgliederversammlung vom Vorstand mit entsprechender Traktandenliste einzuladen. Anträge der Mitglieder und Anträge auf Statutenänderungen bzw. Auflösung des Vereins müssen dem Vorstand 21 Tage vor der Mitgliederversammlung mitgeteilt werden.

Zuständigkeiten der Mitgliederversammlung

Art. 7

  • Wahl des Vorstandes und der Kontrollstelle
  • Festsetzung der Mitgliederbeiträge für das folgende Jahr
  • Statutenänderungen
  • Abnahme der Jahresberichte, der Rechnung und Genehmigung des Budgets
  • Verleihung der Ehrenmitgliedschaft
  • Auflösung des Vereins
  • Weitere Geschäfte, die der Vorstand der Mitgliederversammlung unterbreitet

Die Mitgliederversammlung entscheidet mit einfachem Mehr der anwesenden Mitglieder bzw. Delegierten.

Vorstand

Art. 8
Der Vorstand besteht aus mindestens 5 Mitgliedern, die von der Mitgliederversammlung für eine Amtsdauer von 2 Jahren gewählt werden. Der Vorstand konstituiert sich selbst. Seine Tätigkeit erfolgt ehrenamtlich. Vorstandsmitglieder sind von der Zahlung des Mitgliederbeitrags befreit.

Aufgaben des Vorstandes

Art. 9
Der Vorstand vertritt den Verein nach aussen. Er kann die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen, z.B. dem Thurgauer Staatsarchiv, aufnehmen. Einzelne Aufgaben kann er von ihm bestimmten Einzelpersonen oder Kommissionen übertragen. In jede Kommission ist mindestens 1 Mitglied des Vorstandes zu wählen. Der Vorstand legt den Jahresbericht, die Jahresrechnung und das Budget der Mitgliederversammlung vor. Er entscheidet über Anträge der Kommissionen.

Kontrollstelle

Art. 10
Die Kontrollstelle besteht aus 2 Personen. Ihre Amtsdauer beträgt 2 Jahre.

Auflösung

Art. 11
Über die Auflösung des Vereins und über die Verwendung eines allfälligen finanziellen Überschusses entscheidet die Mitgliederversammlung mit dem Mehr von 2/3 der anwesenden Mitglieder. Der finanzielle Überschuss ist einer steuerbefreiten juristischen Person zuzuführen.

Diese Statuten ersetzen jene vom 22. März 2007 und wurden an der schriftlich abgehaltenen Mitgliederversammlung vom 21. April 2021 geändert und genehmigt.

Die Präsidentin:                                                                       Die Protokollführerin:

Regula Gonzenbach-Dähler                                                   Frauke Dammert

Statuten vom 21. April 2021 PDF downloaden

Statuten 22. März 2007 PDF downloaden