Dora Labhart-Roeder

Dora Labhart-Roeder 1897-1992

Die Zürcherin Dora Labhart-Roeder erstritt sich 1923 als junge, doktorierte Juristin vor Bundesgericht das Recht, als Anwältin tätig zu sein, was bis dahin nur stimmberechtigten Bürgern erlaubt war. Nach ihrer Heirat mit Max Labhart aus Romanshorn wurde sie aufgrund dieses Urteils die erste praktizierende Anwältin im Kanton Thurgau. Sie führte mit ihrem Mann ein Advokaturbüro und war später ausserordentliche Jugendanwältin. Die zweifache Mutter war Mitglied des Schweizerischen Gemeinnützigen Frauenvereins und gründete 1938 die kantonale Sektion, den Thurgauischen Gemeinnützigen Frauenverein. Sie setzte sich in vielen Gremien für juristische Frauenanliegen ein, so beispielsweise für die rechtliche Besserstellung von Frauen, die einen Ausländer heirateten, oder für besseren Datenschutz bei Adoptivkindern. Sie gilt als Verfasserin zahlreicher Vereinsstatuten.